Vergleich Krankentagegeld - Angestellte, Sebstständige und Freiberufler

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die Lösung für ein unterschätztes Risiko

Kein Mensch möchte sich vorstellen, dass er für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, sei es wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit. Die wenigsten machen sich auch Gedanken darüber, wie es eigentlich in diesem Fall finanziell weitergeht. Viele gesetzlich versicherte Arbeitnehmer leben in dem guten Glauben, dass nach Ende der Gehaltsfortzahlung die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkasse greift. Dieser Glaube ist durchaus berechtigt, allerdings sollten die Einschränkungen nicht vergessen werden.

Ermitteln Sie hier ihre Lücke und vergleichen Sie die günstigsten Lösungen.

Vorerkrankungen – ein wichtiges Thema bei der Krankentagegeldversicherung

Mit der Ermittlung der Einkommenslücke und dem Wissen, dass diese Lücke geschlossen werden muss, taucht die Frage auf, welcher private Anbieter nun infrage kommt. Der erste Weg führt zu dem Anbietervergleich. Die Auswahl basiert aber auch noch auf einem anderen Kriterium. Nicht jeder Antragsteller ist frei von Vorerkrankungen.

Je nach Versicherer bedeuten diese Vorerkrankungen einen Beitragszuschlag. Manch ein Interessent mag jetzt denken „schön wäre eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung“. Richtig, und es gibt sie tatsächlich, die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung..

  • Einer der ältesten und renommiertesten Anbieter unter den privaten Kassen, die Hanse-Merkur, bietet als letzte Gesellschaft in Deutschland einen Tarif, welcher gänzlich auf die Gesundheitsfragen und damit auf etwaige Risikozuschläge verzichtet.
  • Es ist nicht gewiss, wie lange die Hanse-Merkur diesen Tarif für Neukunden noch im Angebot behält. Sichern Sie sich jetzt mit einer zeitnahen Antragstellung die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Diese Variante ist allerdings für jüngere und gesunde Versicherungsnehmer nur die zweitbeste Lösung, da er natürlich preislich ein wenig über den günstigsten Anbietern rangiert.

Ersatzkasse leistet das Krankentagegeld nicht unbegrenzt

Die Krankentagegeldzahlungen der Ersatzkassen sind weder in der Höhe noch in der Dauer unbegrenzt. Der Gesetzgeber regelt ganz klar, in welcher Höhe und bis zu welcher Dauer gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Kompensation für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) haben.

  • Leistungsdauer maximal 78 Wochen am Stück.
  • Tagegeld darf maximal 90 Prozent des letzten vollen Nettolohns und höchstens 70 Prozent des letzten Bruttolohns betragen
  • Das Krankentagegeld wird um die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gekürzt.
  • Der maximale Tagegeldbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze

Diese Faktoren zeigen, dass die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkassen deutliche Lücken aufweist. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige gleichermaßen. Wie groß die Lücken sind, wollen wir anhand von zwei Rechenbeispielen demonstrieren. Dabei wird deutlich, dass nicht nur die Bezieher höherer Einkommen betroffen sind, sondern eine private, zusätzliche Krankentagegeldversicherung auch für Bezieher niedrigerer Einkommen ein Muss sein sollte.

In beiden Fällen liegt die Steuerklasse III mit zwei Kinderfreibeträgen zugrunde

  • Das erste Beispiel geht von einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich aus
  • Das Nettoeinkommen beträgt in diesem Fall 1.570 Euro im Monat
  • Der Anspruch beläuft sich bei dieser Konstellation gerade einmal auf 1.233 Euro im Monat
  • Eine Einkommenseinbuße von 337 Euro bedeutet in dieser Einkommensklasse ein fatales Defizit

Ohne eine entsprechende zusätzliche Absicherung können wahrscheinlich schon die monatlichen Fixkosten kaum bewältigt werden. Dass eine private Absicherung absolut bezahlbar ist, zeigen wir an anderer Stelle:

  • In unserem zweiten Rechenbeispiel unterstellen wir ein Bruttoeinkommen von 7.000 Euro, weit über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Unsere Musterperson erhält monatlich ein Nettoeinkommen von 4.585 Euro ausgezahlt. Dieses Nettoeinkommen bedeutet in der Regel auch, dass ein gewisser Lebensstandard Einzug gehalten hat
  • Wie dieser Lebensstandard bei einem monatlichen Krankentagegeld von 2.496 Euro allerdings gehalten werden soll, bleibt fraglich
  • Die Lücke macht immerhin 2.089 Euro aus – netto

Kommen wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die Leistungsdauer zurück. Der Krankentagegeldanspruch gegen die Ersatzkasse endet nach 78 Wochen Zahldauer. Die berechtigte Frage lautet „und was dann?“ Hart formuliert lautet die Antwort:

Wer keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, dem droht der Weg zum Sozialamt. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist keine Lösung.

Wie schaffe ich Abhilfe?

Zunächst einmal ist offenkundig, dass das Krankentagegeld der Ersatzkassen nur eine Basisabsicherung darstellt, welche aber immer noch eine existenzbedrohende Lücke, gerade bei den niedrigeren Einkommen, offen lässt. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige gleichermaßen. Die Lösung findet sich bei den privaten Krankenversicherern. Diese bieten, speziell für gesetzlich Versicherte, sowohl eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer als auch eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Im Gegensatz zu der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen endet die Zahlung des privat abgesicherten Tagegeldes erst bei Arbeitslosigkeit oder Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können ihren individuellen Bedarf absichern, dürfen in der Summe der Leistungen jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
Natürlich stellt sich jetzt die Frage, was kostet das schon wieder? Niemand zahlt gerne Unsummen für Versicherungen. Interessant ist, dass diese Absicherung eines existenziellen Risikos mit zu den preiswertesten gehört. Rufen wir uns noch einmal die Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich in Erinnerung und des dramatischen Einschnitts im Nettoeinkommen. Eine Schließung dieser Lücke ist für einen 35jährigen bereits ab 3,74 Euro monatlich (Stand Januar 2014) möglich – eine Größenordnung, die im Vergleich zum Risiko die private Absicherung eigentlich zwingend macht. Je früher die Entscheidung zu einer privaten Zusatzvorsorge fällt, um so niedriger ist künftig die Prämie.

Wie ermittle ich als Selbstständiger meinen Anspruch?

Selbstständige werden einmal jährlich von der Ersatzkasse dazu aufgefordert, ihren Einkommenssteuerbescheid vorzulegen. Daraus wird der monatliche Beitrag ermittelt und auch die Höhe des Krankentagegeldes für Selbstständige. Selbstständige können bei den Ersatzkassen übrigens gegen einen Zusatzbeitrag den Leistungsbeginn vom 43. Tag auf den 22. Tag vorziehen. Private Anbieter ermöglichen ein Krankentagegeld für Selbstständige bereits ab dem ersten oder dem achten Tag. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus dem Unternehmen. Auch bei Krankheit fallen laufende Kosten an, die sich deutlich von denen eines Arbeitnehmers unterscheiden. Der Beitrag für das Krankentagegeld bemisst sich unter anderem vom Leistungsbeginn. Je früher die Zahlung startet, um so höher ist der Beitrag. Es ist also ein Rechenexempel, zu welchem Zeitpunkt welche Zahlungshöhe beginnt, eine Staffelung ist durchaus möglich.

Warum sprechen wir nur von gesetzlich Krankenversicherten?

Arbeitnehmer und Selbstständige, die über eine private Krankenvollversicherung verfügen, haben ihren Krankentagegeldanspruch in der Regel bereits auf den tatsächlichen Bedarf angepasst. Dies sollte auch die Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigen. Spätestens alle zwei Jahre ist es sinnvoll, die Höhe des Krankentagegeldes jedoch auf den tatsächlichen Bedarf hin zu überprüfen – andernfalls droht hier bei steigendem Einkommen ebenfalls eine Lücke.

Die Krankentagegeldversicherung kann sowohl zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch im Paket mit der privaten Krankenvollversicherung abgeschlossen werden.

Angestellte sollten diese Versicherung abschließen, da das zusätzliche Krankentagegeld Ihnen hilft, den Verlust auszugleichen, der entsteht, wenn statt der normaler Entgeltfortzahlung in Höhe des üblichen Nettoeinkommens, nur noch das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird.

Als Formel für das gesetzliche Krankengeld gilt:70% vom Bruttoeinkommen

Der Krankentagegeldversicherung Vergleich ist auch für Selbstständige und Freiberufler unverzichtbar, denn beide Personengruppen erhalten im Falle einer Krankheit keine Lohnfortzahlung.

Krankentagegeldversicherung bei gesetzlich versicherten Angestellten

Für Angestellte gilt, dass die Krankentagegeldversicherung erst ab dem 43. Tag der Krankheit leistet. Den bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre vollen Bezüge weiterhin von Ihrem Arbeitgeber. Erst ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung im Form des Krankengeldes. Dieses fällt rund 30% niedriger aus.

Um diese Lücke aufzufangen, da die anstehenden privaten monatlichen Kosten in der Regel gleich bleiben, sollten Sie den Differenzbetrag durch eine private Krankentagegeldversicherung, welche es bereits ab 3,21 € mtl. gibt, absichern.

Besonders schlimm ist es bei der gesetzlichen Krankenkasse, das Aufgrund ein und derselben Krankheit maximal in 3 Jahren 78 Wochen das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt wird. Lesen Sie sich dazu auch unsere FAQ durch.

Krankentagegeldregelung bei privat versicherten Angestellten

Auch hier gilt, dass Sie bis zum 42. Tag die Lohnfortzahlung Seitens ihres Arbeitgebers bekommen. Ab dem 43. Tag bekommen Sie keine weiteren Leistungen, es sei denn, Sie haben bereits eine private Krankentagegeldabsicherung bei einem Versicherer versichert. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt es nun schnell zu handeln, den der Arbeitgeber beteiligt sich auch an dem Beitrag zur Versicherung.

Krankentagegeldregelung bei Selbstständigen und Freiberufler

Da sie bei Krankheit ihre laufenden Kosten weiter zahlen müssen, ist hier eine richtige Absicherung besonders wichtig. Hier ist es abzuwägen, ob die private Krankentagegeldversicherung das richtige für Sie ist oder nicht eine Existensversicherung mehr Sinn macht. Das Krankentagegeld versichert nur ihr nettoeinkommen, d.h. im Leistungsfall verlkangt der Versicherer einen Nachweis ihrer Einkünfte der vergangenen 4 Monate bzw. dem letzten Kalenderjahr. Dann wird geschaut was sie netto verdient haben und hiernach richtet sich dann die Leistung.

Sollten Sie Ihr Brutto absichern wollen, um Kosten wie zum Beispiel Löhne, Leasing oder Miete abzusichern, dann müssen Sie auf eine Existenssicherung zurück greifen. Diese bietet Ihnen den Versicherungsschut auf das versicherte Bruttoentgelt. Derzeitgi gibt es nur 5 Versicherer in Deutschland die ein solches Produkt anbieten. Sprechen Sie uns hier direkt an!

Grundsätzliches

Die Beiträge für das Krankentagegeld richten sich nach dessen Höhe und nach dem Tag der Krankheit, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird.

Als Faustregel gilt hierbei:
Je früher die Zahlung von Krankentagegeld einsetzt, desto höher sind die hierfür zu entrichtenden Beiträge.
Gleiches gilt für die Höhe des Krankentagegelds. Je höher diese ausfällt, desto höher werden auch die Beiträge berechnet.

üblicherweise sollte das Krankentagegeld so vereinbart werden, dass es erst nach sieben bis 14 Tagen Krankheit gezahlt wird (angestellte ab dem 43. Tag). Damit können die Beiträge schon deutlich gesenkt werden. Wer zusätzlich noch eine Staffelung nutzt, bei der beispielsweise nach sieben Tagen 20 Euro am Tag, nach 14 Tagen 40 Euro am Tag und nach 21 Tagen 100 Euro am Tag gezahlt werden, der kann weitere Einsparungen erzielen.

Sinnvoll ist auch ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Versicherungsgesellschaften, bevor man sich für eine bestimmte Krankentagegeld-Versicherung entscheidet. Besonders gut geeignet hierfür ist der Vergleichsrechner. Auf einen Blick sieht man so die günstigsten Beiträge für das Krankentagegeld. Krankentagegeldtarife ohne Gesundheitsfragen bzw. Prüfung finden hier.

Eine weitere Begrifflichkeit, unter der man die Krankentagegeldversicherung auch kennt, ist die sogenannte Verdienstausfallversicherung.

Fragen und Antworten zur Krankentagegeldversicherung

für diverse Berufsgruppen oder auch Kunden ist das Krankentagegeld bei der gesetzlichen Krankenkasse die beste Lösung. Bei dieser gibt es diverses vor und Nachteile im Bereich des Krankentagegeldes.

Hier die Vorteile:

sie haben keine Gesundheitsfragen bei der Beantragung zu beantworten

Hier die Nachteile:

maximale Leistungsdauer der Krankentagegeldzahlung 72 Wochen wenn sie als Versicherter wegen ein und derselben Erkrankung insgesamt 72 Wochen krank sind. Ohne Einkünfte stehen sie dann da, sollten sie weiterhin arbeitsunfähig sein, denn dann endet das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkasse automatisch. Eine besondere Gefahr stellt dies für chronisch Erkrankte dar.

Die Höhe des Krankengeldes ist auf 70 % des Einkommens begrenzt

Die Krankentagegeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse wirkt sich im Gegensatz zu den privaten Krankentagegeldleistungen negativ auf Ihre Steuern aus.
Hier gilt es im Vorfeld abzuklären in welchem Arbeitsverhältnisse Sie stehen.

Nicht immer ergibt es Sinn ein Krankentagegeld zum Beispiel ab dem 4. oder 8. Tag abzuschließen. Wenn Sie zum Beispiel Angestellter sind, haben sie seitens ihres Arbeitgebers bis zum 43. Tag einen Leistungsanspruch auf ihr volles Gehalt. Ab dem 43. Tag übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung.

D. h. wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist eine zusätzliche private Krankentagegeldabsicherung, welche den Differenzbetrag zwischen dem eigentlichen Nettolohn und den Krankentagegeldleistungen auffängt, sinnvoll.

In Ausnahmefällen bietet ihr Arbeitgeber, wenn sie z. B. im Bereich der Chemie arbeiten, Sonderregelung der Lohnfortzahlung an. Hier leisten einige Arbeitgeber bis zum 182. Tag die volle Lohnfortzahlung.

Es gilt im Vorfeld in Ihrem Arbeitsvertrag, die genauen Regelungen nachzulesen.

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit ab dem 4., 8., 15., 21., 28. oder einem späteren Tag ein Krankentagegeld abzusichern. Auch hier gibt es wieder Sonderregelungen:⁣
Sollten Sie z. B. Geschäftsführer einer GmbH sein, müssen Sie im Vorfeld den Gesellschafter Geschäftsführervertrag sichten, da hier in der Regel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Geschäftsführer geregelt wird. Sollte hier stehen, dass sie bis zum 182. Tag die Lohnfortzahlung von GmbH übernommen bekommen, wird im Leistungsfall der Versicherer, wo sie ein Krankentagegeld ab einem früheren Tag abgesichert haben, nicht leisten. Die zu viel gezahlten Beiträge bekommen Sie leider auch nicht zurückerstattet.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Prämie zum Krankentagegeld immer teurer wird, je früher Leistungsanspruch bestehen soll.
Das Höchsteintrittsalter in der privaten Krankentagegeldversicherung ist je nach Gesellschaft unterschiedlich.

Einige wenige Krankenversicherer bieten bis zum 60. Lebensjahr die Möglichkeit, hier ein Krankentagegeld abzuschließen. Viele gehen aber nur bis zum 50. Lebensjahr, wo sie ihren Kunden die Möglichkeit geben, eine private Krankentagegeldversicherung abzusichern.

Ausnahmen in bestimmten Berufsgruppen und mit schriftlicher Darlegung gehen auch noch bis zum 64. Lebensjahr und darüber hinaus.
Zu Beginn der Krankentagegeldversicherung sind einmalig sogenannte Wartezeiten zu durchlaufen. Hier versteht der Versicherer eine leistungsfreie Zeit, in der im Fall von Arbeitsunfähigkeit kein Leistungsanspruch besteht.

Bei der privaten Krankentagegeldversicherung sind die Wartezeiten in den sogenannten Musterbedingungen für Krankentagegeld (MBKT) geregelt.
Diese bilden die rechtliche Grundlage einer jeden Krankentagegeldversicherung. Der Paragraf drei Abs. 1, 2,3 regelt die Wartezeiten:

„Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, sie entfällt bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.“

Je nach dem angebotenen Tarif können die Wartezeiten wegfallen.
Bei einem Krankentagegeldversicherer sollte man in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob der Versicherer im Falle von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall, welche durch bedingte Bewusstseinsstörung aus übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen sind, Leistungen gezahlt wird.
Grundsätzlich JA, denn der Versicherer hat das Recht, die Krankentagegeldversicherung innerhalb der ersten drei Jahre ohne Angaben von Gründen zum Ende eines Versicherungs- bzw. Kalenderjahres zu kündigen. Dieses wird im Paragraf 178 i Abs.1VVG geregelt.

Im Grunde genommen heißt dieses, dass die Versicherer, die nicht auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten, nach einem Leistungsfall das Krankentagegeld kündigen kann.

Der Nachteil für Sie als Kunde besteht darin, das es dann sehr schwierig werden wird, eine neue Krankentagegeldversicherung beim anderen Krankenversicherer zu finden.

In Paragraf 14 MBKT ist die Kündigung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit geregelt

„Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, …“

Grundsätzlich gilt auch hier sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherer genauer anzuschauen.
Hier ist ganz klar herauszulesen, ob der Versicherer außerordentliches Kündigungsrecht verzichtet.
Die Leistung für die Krankentagegeldversicherung ist bei den privaten Versicherer unbegrenzt.

D. h. solange sie 100%ig arbeitsunfähig sind, wird Ihnen das Krankentagegeld ausgezahlt.

Für Arbeitnehmer sieht die private Krankentagegeldversicherung in bestimmten Tarifen auch eine Zahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % vor.

Sobald Sie gesund sind oder berufsunfähig geschrieben werden, werden die Leistungen für das Krankentagegeld seitens des Versicherers eingestellt.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt die maximale Leistungsdauer des dort gezahlten Krankengeldes maximal 72 Wochen, wenn der Versicherte mit ein und derselben Erkrankung in den Leistungsanspruch gegangen ist. Hier besteht die Gefahr, dass nach den 72 Wochen der Versicherte ohne Einkünfte da steht. Dieses stellt ein besonderes Risiko für chronisch Erkrankte dar.
Laut der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erstrecken sich die Leistungen für den Versicherungsschutz auf Deutschland. Die Gesellschaften haben aber die Möglichkeit, den Geltungsbereich des Krankentagegelds auf das Ausland zu erweitern.
Sollte der Grund ihrer Arbeitsunfähigkeit in einer krankhaft verlaufenden Schwangerschaft liegen, einer so genannten Schwangerschaftserkrankung, bekommen Sie Leistung aus ihrer Krankentagegeldversicherung.

Grundsätzlich wird für Arbeitnehmer und Selbstständige das Krankentagegeld innerhalb einer Mutterschutzfrist dann gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit weder mit Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung in einem Zusammenhang steht.

Einzelne Versicherer bieten hier jedoch besondere Tarife an.
Die meisten Versicherer richten sich hier an die klare Aussage in den MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) in der unter §5 Einschränkungen der Leistungspflicht steht:

„keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeit, während Kur und Sanatoriumsbehanldung sowie während Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.“

Wenige Versicherer weichen von dieser Vorgabe in den MBKT ist ab.
Die diversen Krankenversicherer haben hierzu unterschiedliche Regelungen. Bei den einen können sie zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Hier beginnt das Versicherungsjahre mit dem im Versicherungsschein aufgeführten Versicherungsbeginn.

Andere Versicherer nehmen hier das Kalenderjahr zu Grunde. Hier können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Zudem gilt es noch zu beachten, dass manche Versicherer Mindestvertragslaufzeiten vorsehen.

In der Regel betragen dieser ein zwar ein Jahr, aber manche Versicherer haben hier auch zwei oder drei Jahre stehen. Unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit haben sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Krankentagegeldversicherung ihre Beiträge erhöht.

Sollten Sie als selbstständiger eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, und nun der Fall eintritt, dass sie ihr Gewerbe abmelden zu müssen sie dieses der Krankentagegeldversicherung mitteilen. Hier fällt dann die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monates Weg. Sollten Sie jedoch zu diesem Fall Zeitpunkt in einem eingetretenen Leistungsfall stecken, so wird das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt bis alle Leistung seitens des Versicherers erbracht worden sind gekündigt. Hier besteht aber auch eine Frist, dass maximal drei Monate nach Wegfall der Voraussetzungen die Krankentagegeldversicherung aufgehoben wird.

Die Kündigung bei Bezug von Altersrente, Berufsunfähigkeit oder Wegzug ins Ausland können Sie in den einzelnen Versicherungsbedingungen oder persönlich bei uns anfragen.
diverse Krankenversicherer haben für bestimmte Berufsgruppen Zuschläge eingeführt. Hier ist in der Regel dann der Beitrag höher als bei einer anderen Berufsgruppe innerhalb der Gesellschaft. So zahlen Arbeitnehmer oder Selbstständige welche einem gefährlicheren Beruf nachgehen, eine etwas erhöhte Prämie. Weitere Berufsgruppen wie zum Beispiel den Sprengstoffmeister, werden bei diversen Gesellschaften überhaupt keine Angebote zu Krankentagegeldversicherung unterbreitet. Andersrum bekommen auch bestimmte Berufsgruppen Nachlässe bei ihrer Krankentagegeldversicherung in der Regel haben diese die Möglichkeit über so genannte Gruppenversicherungsverträge an Spezialkonzepte im Bereich der Krankentagegeldversicherung ran zukommen. Hier haben speziell Freiberufler einige Vorteile: folgende Berufsgruppen zählen dazu: Ärzte Apotheker Architekten Designer Dolmetscher Hebammen Heilpraktiker Ingenieure Journalisten Krankengymnasten Notare Physiotherapeuten Psychotherapeuten Rechtsanwälte Steuerberater Tierärzte Wirtschaftsprüfer Zahnärzte und diverse andere. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der privaten Krankentagegeldversicherung nur ihr netto Entgelt absichern können. D.h. im Leistungsfall müssen sie dem Versicherer gegenüber darlegen, was sie in den vergangenen vier Monaten, oder aber im vergangenen Jahr netto verdient haben. Kosten für Büro, Auto-Leasing oder Telefon dürfen hier nicht mit berücksichtigt werden. Hierzu informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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