Die Lösung für ein unterschätztes Risiko
Kein Mensch möchte sich vorstellen, dass er für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, sei es wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit. Die wenigsten machen sich auch Gedanken darüber, wie es eigentlich in diesem Fall finanziell weitergeht. Viele gesetzlich versicherte Arbeitnehmer leben in dem guten Glauben, dass nach Ende der Gehaltsfortzahlung die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkasse greift. Dieser Glaube ist durchaus berechtigt, allerdings sollten die Einschränkungen nicht vergessen werden.
Ermitteln Sie hier Ihre Lücke und vergleichen Sie die günstigsten Lösungen.
Vorerkrankungen – ein wichtiges Thema bei der Krankentagegeldversicherung
Mit der Ermittlung der Einkommenslücke und dem Wissen, dass diese Lücke geschlossen werden muss, taucht die Frage auf, welcher private Anbieter nun infrage kommt. Der erste Weg führt zu einem Anbietervergleich. Die Auswahl basiert aber auch noch auf einem anderen Kriterium: Nicht jeder Antragsteller ist frei von Vorerkrankungen.
Je nach Versicherer bedeuten diese Vorerkrankungen einen Beitragszuschlag. Manch ein Interessent mag jetzt denken: „Schön wäre eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.“ Richtig, und es gibt sie tatsächlich: die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Einer der ältesten und renommiertesten Anbieter unter den privaten Kassen, die HanseMerkur, bietet als letzte Gesellschaft in Deutschland einen Tarif, welcher gänzlich auf die Gesundheitsfragen und damit auf etwaige Risikozuschläge verzichtet.
Es ist nicht gewiss, wie lange die HanseMerkur diesen Tarif für Neukunden noch im Angebot behält. Sichern Sie sich jetzt mit einer zeitnahen Antragstellung die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese Variante ist allerdings für jüngere und gesunde Versicherungsnehmer nur die zweitbeste Lösung, da sie preislich ein wenig über den günstigsten Anbietern rangiert.
Ersatzkasse leistet das Krankentagegeld nicht unbegrenzt
Die Krankentagegeldzahlungen der Ersatzkassen sind weder in der Höhe noch in der Dauer unbegrenzt. Der Gesetzgeber regelt ganz klar, in welcher Höhe und bis zu welcher Dauer gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Kompensation für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) haben:
- Leistungsdauer: maximal 78 Wochen am Stück.
- Tagegeld: maximal 90 % des letzten vollen Nettolohns und höchstens 70 % des letzten Bruttolohns.
- Das Krankentagegeld wird um die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gekürzt.
- Der maximale Tagegeldbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze.
Diese Faktoren zeigen, dass die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkassen deutliche Lücken aufweist. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige gleichermaßen. Wie groß die Lücken sind, wollen wir anhand von zwei Rechenbeispielen demonstrieren. Dabei wird deutlich, dass nicht nur die Bezieher höherer Einkommen betroffen sind, sondern auch eine private, zusätzliche Krankentagegeldversicherung für Bezieher niedrigerer Einkommen ein Muss sein sollte.
Rechenbeispiele zur Krankentagegeld-Lücke
- Beispiel 1: Ein Bruttoeinkommen von 2.000 € monatlich führt zu einem Nettoeinkommen von 1.570 €. Der Anspruch auf Krankentagegeld beträgt 1.233 € monatlich, was eine Einkommenseinbuße von 337 € darstellt. Ohne entsprechende Zusatzabsicherung können monatliche Fixkosten kaum gedeckt werden.
- Beispiel 2: Bei einem Bruttoeinkommen von 7.000 € liegt das Nettoeinkommen bei 4.585 €. Der Anspruch auf Krankentagegeld beträgt jedoch nur 2.496 €, was eine Einkommenslücke von 2.089 € bedeutet – netto.
Nach 78 Wochen Zahldauer endet der Krankentagegeldanspruch gegen die Ersatzkasse. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung droht hier der Gang zum Sozialamt, denn die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist keine Lösung.
Wie schaffe ich Abhilfe?
Das Krankentagegeld der Ersatzkassen ist nur eine Basisabsicherung, die eine existenzbedrohende Lücke offenlässt. Die Lösung findet sich bei den privaten Krankenversicherern. Diese bieten speziell für gesetzlich Versicherte sowohl eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige an. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse endet die Zahlung des privat abgesicherten Krankentagegeldes erst bei Arbeitslosigkeit oder der Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können ihren individuellen Bedarf absichern. Die Summe der Leistungen darf jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
Interessant ist, dass diese existenzielle Absicherung zu den preiswertesten gehört. Eine Schließung der Lücke im Beispiel mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 € ist für einen 35-Jährigen bereits ab 3,74 € monatlich (Stand 2024) möglich – eine Größenordnung, die die private Absicherung eigentlich zwingend macht. Je früher die Entscheidung zur privaten Zusatzvorsorge fällt, desto niedriger ist die künftige Prämie.
Fazit: Die private Krankentagegeldversicherung ist ein wichtiger Baustein zur finanziellen Absicherung. Angestellte sollten diese Versicherung abschließen, um die Lücke zwischen der Entgeltfortzahlung und dem Krankengeld aufzufangen. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie unverzichtbar, da sie im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten und somit ihre laufenden Kosten ohne diese Absicherung nicht tragen könnten.