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Krankentagegeldversicherung im Vergleich für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler

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die Lösung für ein unterschätztes Risiko

Kein Mensch möchte sich vorstellen, dass er für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, sei es wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit. Die wenigsten machen sich auch Gedanken darüber, wie es eigentlich in diesem Fall finanziell weitergeht. Viele gesetzlich versicherte Arbeitnehmer leben in dem guten Glauben, dass nach Ende der Gehaltsfortzahlung die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkasse greift. Dieser Glaube ist durchaus berechtigt, allerdings sollten die Einschränkungen nicht vergessen werden.

Ermitteln Sie hier ihre Lücke und vergleichen Sie die günstigsten Lösungen.

Vorerkrankungen – ein wichtiges Thema bei der Krankentagegeldversicherung

Mit der Ermittlung der Einkommenslücke und dem Wissen, dass diese Lücke geschlossen werden muss, taucht die Frage auf, welcher private Anbieter nun infrage kommt. Der erste Weg führt zu dem Anbietervergleich. Die Auswahl basiert aber auch noch auf einem anderen Kriterium. Nicht jeder Antragsteller ist frei von Vorerkrankungen.

Je nach Versicherer bedeuten diese Vorerkrankungen einen Beitragszuschlag. Manch ein Interessent mag jetzt denken „schön wäre eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung“. Richtig, und es gibt sie tatsächlich, die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung..

  • Einer der ältesten und renommiertesten Anbieter unter den privaten Kassen, die Hanse-Merkur, bietet als letzte Gesellschaft in Deutschland einen Tarif, welcher gänzlich auf die Gesundheitsfragen und damit auf etwaige Risikozuschläge verzichtet.
  • Es ist nicht gewiss, wie lange die Hanse-Merkur diesen Tarif für Neukunden noch im Angebot behält. Sichern Sie sich jetzt mit einer zeitnahen Antragstellung die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Diese Variante ist allerdings für jüngere und gesunde Versicherungsnehmer nur die zweitbeste Lösung, da er natürlich preislich ein wenig über den günstigsten Anbietern rangiert.

Ersatzkasse leistet das Krankentagegeld nicht unbegrenzt

Die Krankentagegeldzahlungen der Ersatzkassen sind weder in der Höhe noch in der Dauer unbegrenzt. Der Gesetzgeber regelt ganz klar, in welcher Höhe und bis zu welcher Dauer gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Kompensation für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) haben.

  • Leistungsdauer maximal 78 Wochen am Stück.
  • Tagegeld darf maximal 90 Prozent des letzten vollen Nettolohns und höchstens 70 Prozent des letzten Bruttolohns betragen
  • Das Krankentagegeld wird um die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gekürzt.
  • Der maximale Tagegeldbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze

Diese Faktoren zeigen, dass die Krankentagegeldversicherung der Ersatzkassen deutliche Lücken aufweist. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige gleichermaßen. Wie groß die Lücken sind, wollen wir anhand von zwei Rechenbeispielen demonstrieren. Dabei wird deutlich, dass nicht nur die Bezieher höherer Einkommen betroffen sind, sondern eine private, zusätzliche Krankentagegeldversicherung auch für Bezieher niedrigerer Einkommen ein Muss sein sollte.

In beiden Fällen liegt die Steuerklasse III mit zwei Kinderfreibeträgen zugrunde

  • Das erste Beispiel geht von einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich aus
  • Das Nettoeinkommen beträgt in diesem Fall 1.570 Euro im Monat
  • Der Anspruch beläuft sich bei dieser Konstellation gerade einmal auf 1.233 Euro im Monat
  • Eine Einkommenseinbuße von 337 Euro bedeutet in dieser Einkommensklasse ein fatales Defizit

Ohne eine entsprechende zusätzliche Absicherung können wahrscheinlich schon die monatlichen Fixkosten kaum bewältigt werden. Dass eine private Absicherung absolut bezahlbar ist, zeigen wir an anderer Stelle:

  • In unserem zweiten Rechenbeispiel unterstellen wir ein Bruttoeinkommen von 7.000 Euro, weit über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Unsere Musterperson erhält monatlich ein Nettoeinkommen von 4.585 Euro ausgezahlt. Dieses Nettoeinkommen bedeutet in der Regel auch, dass ein gewisser Lebensstandard Einzug gehalten hat
  • Wie dieser Lebensstandard bei einem monatlichen Krankentagegeld von 2.496 Euro allerdings gehalten werden soll, bleibt fraglich
  • Die Lücke macht immerhin 2.089 Euro aus – netto

Kommen wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die Leistungsdauer zurück. Der Krankentagegeldanspruch gegen die Ersatzkasse endet nach 78 Wochen Zahldauer. Die berechtigte Frage lautet „und was dann?“ Hart formuliert lautet die Antwort:

Wer keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, dem droht der Weg zum Sozialamt. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist keine Lösung.

Wie schaffe ich Abhilfe?

Zunächst einmal ist offenkundig, dass das Krankentagegeld der Ersatzkassen nur eine Basisabsicherung darstellt, welche aber immer noch eine existenzbedrohende Lücke, gerade bei den niedrigeren Einkommen, offen lässt. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige gleichermaßen. Die Lösung findet sich bei den privaten Krankenversicherern. Diese bieten, speziell für gesetzlich Versicherte, sowohl eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer als auch eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Im Gegensatz zu der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen endet die Zahlung des privat abgesicherten Tagegeldes erst bei Arbeitslosigkeit oder Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können ihren individuellen Bedarf absichern, dürfen in der Summe der Leistungen jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
Natürlich stellt sich jetzt die Frage, was kostet das schon wieder? Niemand zahlt gerne Unsummen für Versicherungen. Interessant ist, dass diese Absicherung eines existenziellen Risikos mit zu den preiswertesten gehört. Rufen wir uns noch einmal die Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich in Erinnerung und des dramatischen Einschnitts im Nettoeinkommen. Eine Schließung dieser Lücke ist für einen 35jährigen bereits ab 3,74 Euro monatlich (Stand Januar 2014) möglich – eine Größenordnung, die im Vergleich zum Risiko die private Absicherung eigentlich zwingend macht. Je früher die Entscheidung zu einer privaten Zusatzvorsorge fällt, um so niedriger ist künftig die Prämie.

Wie ermittle ich als Selbstständiger meinen Anspruch?

Selbstständige werden einmal jährlich von der Ersatzkasse dazu aufgefordert, ihren Einkommenssteuerbescheid vorzulegen. Daraus wird der monatliche Beitrag ermittelt und auch die Höhe des Krankentagegeldes für Selbstständige. Selbstständige können bei den Ersatzkassen übrigens gegen einen Zusatzbeitrag den Leistungsbeginn vom 43. Tag auf den 22. Tag vorziehen. Private Anbieter ermöglichen ein Krankentagegeld für Selbstständige bereits ab dem ersten oder dem achten Tag. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus dem Unternehmen. Auch bei Krankheit fallen laufende Kosten an, die sich deutlich von denen eines Arbeitnehmers unterscheiden. Der Beitrag für das Krankentagegeld bemisst sich unter anderem vom Leistungsbeginn. Je früher die Zahlung startet, um so höher ist der Beitrag. Es ist also ein Rechenexempel, zu welchem Zeitpunkt welche Zahlungshöhe beginnt, eine Staffelung ist durchaus möglich.

Warum sprechen wir nur von gesetzlich Krankenversicherten?

Arbeitnehmer und Selbstständige, die über eine private Krankenvollversicherung verfügen, haben ihren Krankentagegeldanspruch in der Regel bereits auf den tatsächlichen Bedarf angepasst. Dies sollte auch die Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigen. Spätestens alle zwei Jahre ist es sinnvoll, die Höhe des Krankentagegeldes jedoch auf den tatsächlichen Bedarf hin zu überprüfen – andernfalls droht hier bei steigendem Einkommen ebenfalls eine Lücke.

Die Krankentagegeldversicherung kann sowohl zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch im Paket mit der privaten Krankenvollversicherung abgeschlossen werden.

Angestellte sollten diese Versicherung abschließen, da das zusätzliche Krankentagegeld Ihnen hilft, den Verlust auszugleichen, der entsteht, wenn statt der normaler Entgeltfortzahlung in Höhe des üblichen Nettoeinkommens, nur noch das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird.

Als Formel für das gesetzliche Krankengeld gilt:70% vom Bruttoeinkommen

Der Krankentagegeldversicherung Vergleich ist auch für Selbstständige und Freiberufler unverzichtbar, denn beide Personengruppen erhalten im Falle einer Krankheit keine Lohnfortzahlung.

Krankentagegeldversicherung bei gesetzlich versicherten Angestellten

Für Angestellte gilt, dass die Krankentagegeldversicherung erst ab dem 43. Tag der Krankheit leistet. Den bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre vollen Bezüge weiterhin von Ihrem Arbeitgeber. Erst ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung im Form des Krankengeldes. Dieses fällt rund 30% niedriger aus.

Um diese Lücke aufzufangen, da die anstehenden privaten monatlichen Kosten in der Regel gleich bleiben, sollten Sie den Differenzbetrag durch eine private Krankentagegeldversicherung, welche es bereits ab 3,21 € mtl. gibt, absichern.

Besonders schlimm ist es bei der gesetzlichen Krankenkasse, das Aufgrund ein und derselben Krankheit maximal in 3 Jahren 78 Wochen das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt wird. Lesen Sie sich dazu auch unsere FAQ durch.

Krankentagegeldregelung bei privat versicherten Angestellten

Auch hier gilt, dass Sie bis zum 42. Tag die Lohnfortzahlung Seitens ihres Arbeitgebers bekommen. Ab dem 43. Tag bekommen Sie keine weiteren Leistungen, es sei denn, Sie haben bereits eine private Krankentagegeldabsicherung bei einem Versicherer versichert. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt es nun schnell zu handeln, den der Arbeitgeber beteiligt sich auch an dem Beitrag zur Versicherung.

Krankentagegeldregelung bei Selbstständigen und Freiberufler

Da sie bei Krankheit ihre laufenden Kosten weiter zahlen müssen, ist hier eine richtige Absicherung besonders wichtig. Hier ist es abzuwägen, ob die private Krankentagegeldversicherung das richtige für Sie ist oder nicht eine Existensversicherung mehr Sinn macht. Das Krankentagegeld versichert nur ihr nettoeinkommen, d.h. im Leistungsfall verlkangt der Versicherer einen Nachweis ihrer Einkünfte der vergangenen 4 Monate bzw. dem letzten Kalenderjahr. Dann wird geschaut was sie netto verdient haben und hiernach richtet sich dann die Leistung.

Sollten Sie Ihr Brutto absichern wollen, um Kosten wie zum Beispiel Löhne, Leasing oder Miete abzusichern, dann müssen Sie auf eine Existenssicherung zurück greifen. Diese bietet Ihnen den Versicherungsschut auf das versicherte Bruttoentgelt. Derzeitgi gibt es nur 5 Versicherer in Deutschland die ein solches Produkt anbieten. Sprechen Sie uns hier direkt an!

Grundsätzliches

Die Beiträge für das Krankentagegeld richten sich nach dessen Höhe und nach dem Tag der Krankheit, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird.

Als Faustregel gilt hierbei:
Je früher die Zahlung von Krankentagegeld einsetzt, desto höher sind die hierfür zu entrichtenden Beiträge.
Gleiches gilt für die Höhe des Krankentagegelds. Je höher diese ausfällt, desto höher werden auch die Beiträge berechnet.

üblicherweise sollte das Krankentagegeld so vereinbart werden, dass es erst nach sieben bis 14 Tagen Krankheit gezahlt wird (angestellte ab dem 43. Tag). Damit können die Beiträge schon deutlich gesenkt werden. Wer zusätzlich noch eine Staffelung nutzt, bei der beispielsweise nach sieben Tagen 20 Euro am Tag, nach 14 Tagen 40 Euro am Tag und nach 21 Tagen 100 Euro am Tag gezahlt werden, der kann weitere Einsparungen erzielen.

Sinnvoll ist auch ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Versicherungsgesellschaften, bevor man sich für eine bestimmte Krankentagegeld-Versicherung entscheidet. Besonders gut geeignet hierfür ist der Vergleichsrechner. Auf einen Blick sieht man so die günstigsten Beiträge für das Krankentagegeld. Krankentagegeldtarife ohne Gesundheitsfragen bzw. Prüfung finden hier.

Eine weitere Begrifflichkeit, unter der man die Krankentagegeldversicherung auch kennt, ist die sogenannte Verdienstausfallversicherung.

Anfrage zur Krankentagegeldversicherung